
ESG-Risikoplanung – Impulse für eine zielgerichtete Gestaltung in Banken und Sparkassen

Bereits im letzten Jahr haben wir den Steuerungskreis ESG-Risiken als professionelle Umsetzung der EBA-Leitlinien zum ESG-Risikomanagement in Banken und Sparkassen skizziert und erste Impulse zum Entwurf der damaligen Szenario-Analysen gegeben. Mit Aufnahme der neuen Anforderungen an den Umgang mit ESG-Risiken in das Kreditwesengesetz (KWG) verankert der Gesetzgeber nun seinen hohen Anspruch. Dabei werden Mindestanforderungen an das gesamte ESG-Risikomanagement und insb. die Strategien, Metriken und Prozesse (Stichwort Steuerungskreis) im Zusammenhang mit ESG-Risiken definiert und nochmals vertieft (§ 26c KWG). Das neue zentrale Planungsdokument bildet der sogenannte ESG-Risikoplan (§ 26d KWG). Dabei wird es jedoch nicht ausreichen, die Pläne nur als Dokument zu verfassen. Vielmehr sind darin die bestehenden Ziele, Ergebnisse und Methoden aus dem ESG-Risikomanagement der Institute aufzugreifen und zu strukturieren. Stand heute fällt dies vielen Banken und Sparkassen jedoch schwer, da ihr Vorgehensmodell noch nicht den nötigen Detailgrad aufweist.
Nahezu parallel deuten sich mit der Konsultation der 9. Novelle der MaRisk weitere Anforderungen zu Stresstests, der neuartigen Resilienzanalyse und zum Portfolioabgleich (Portfolio Alignment) an. Auch hier werden die Institute ihre Methoden entweder nachschärfen oder sogar neue aufbauen müssen. Es wird nicht ausreichen, diese isoliert zu sehen. Diese – zum Teil – neuen Methoden sind mit der ICAAP- und ILAAP Architektur abzustimmen und in diese zu integrieren. Um Banken und Sparkassen wertvolle Impulse zu geben, zeigen wir im Folgenden erste Best-Practices.
Ziele, Fahrplan und Parameter (1)
Abgestimmt auf die Geschäfts- und Risikostrategie, den Risikoappetit sowie die Ergebnisse der Materialitätsanalyse (ESG-Risikoinventur) müssen Banken und Sparkassen ihre strategischen Ziele für den Umgang mit ESG-Risiken definieren und in einem nachvollziehbaren für sie passenden Steuerungs- und Entwicklungspfad verankern. Dabei gilt es, die langfristige Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells gegenüber ESG-Risiken insgesamt und insbesondere gegenüber transitorischen Klimarisiken sicherzustellen.
Ergänzend sind auf operativer Ebene quantitative Ziele und Zwischenziele sowie geeignete Risikokennziffern und Steuerungsparameter für ihre materiellen Risiken zu definieren, um Fortschritte messbar zu machen. Dies können beispielsweise Zielwerte zur Reduktion von Emissionsintensitäten (transitorische Klimarisiken) oder Limite für Sicherheiten mit erhöhten physischen Risiken (z.B. durch Sturm oder Überschwemmung) sein.
Entscheidend ist dabei, dass die jeweiligen Ziele und Parameter die jeweils relevanten Portfolios, Risikopositionen und Geschäftsbereiche des Instituts sowie die wesentlichen Branchen der Kunden abdecken. Gleichzeitig sind Art, Größe und Komplexität des Instituts im Sinne des Proportionalitätsprinzips zu berücksichtigen.
Die Ableitung belastbarer Ziele setzt voraus, dass diesen nachvollziehbare Annahmen sowie die Ergebnisse der Materialitätsanalyse und der weiterführenden Risikoanalysen – insbesondere Szenarioanalysen, Stresstests und Resilienzanalysen – zugrunde liegen. Viele Institute stehen aktuell vor der Herausforderung, dass die Ergebnisse dieser Analysen noch nicht die erforderliche Granularität aufweisen, um daraus konkrete Zielwerte und Steuerungsmaßnahmen abzuleiten.
Umso wichtiger ist es, die zugrundeliegenden Annahmen transparent zu dokumentieren, bestehende Unsicherheiten offenzulegen und die eigene Betroffenheit gegenüber ESG-Risiken durch geeignete Analysen schrittweise zu konkretisieren.
Methoden zur Identifikation und Bewertung von ESG-Risiken (2)
Geschäftsmodell- und -umfeldanalyse
Um ein fundiertes Verständnis des eigenen Geschäftsmodells und der Geschäfts- und Risikostrategie zu gewinnen, kommt der Geschäftsmodell- und Geschäftsumfeldanalyse im Sinne der MaRisk (AT 4.2) eine zentrale Bedeutung zu. Während institutsintern insbesondere Aspekte der Ertrags-, Liquiditäts- und Kapitalausstattung (inkl. Risikotragfähigkeit) zu würdigen sind, stehen extern vor allem Markt- und Wettbewerbsentwicklungen sowie regulatorische Rahmenbedingungen im Fokus.
Im Kontext von ESG-Risiken sind insbesondere Nachhaltigkeitsthemen wie die Dekarbonisierung sowie weitergehende transitorische und physische Risiken zu würdigen. So können sich beispielsweise durch neue regulatorische Anforderungen im Bereich Biodiversität oder die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie erhebliche Auswirkungen auf Institute und ihre Kunden ergeben. Banken und Sparkassen sind daher gefordert, einen fundierten Ausblick auf die zukünftigen Umweltbedingungen und deren potenzielle Auswirkungen zu entwickeln und diese in ihren Strategien, Ambitionen und ihrem Risikoappetit zu berücksichtigen.
Hierbei können Banken und Sparkassen teilweise auf Szenarien und Prognosen ihrer zentralen Verbundorganisationen zurückgreifen. Diese sind jedoch institutsspezifisch einzuordnen und zu bewerten, bevor sie in die ESG-Risikoplanung übernommen werden.
Während die Erwartungen eines Instituts zu den „traditionellen“ Marktvariablen bislang typischerweise im Rahmen des Planszenarios für die Kapital- und Mittelfristplanung verdichtet werden, sind die Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Umweltbedingungen in Form eines langfristigen Referenzszenarios abzubilden. Dieses sollte konsistent an das Planszenario anschließen und den aus Sicht des Instituts wahrscheinlichsten Entwicklungspfad der relevanten ESG-Risikotreiber beschreiben.
Aufsichtlich wird hierbei grundsätzlich eine wissenschaftlich plausible Herleitung erwartet. Dementsprechend empfiehlt sich eine Orientierung an etablierten Szenarien, beispielsweise des Network for Greening the Financial System (NGFS) oder des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Das Referenzszenario stellt ein zentrales Ergebnis der Geschäftsumfeldanalyse dar und bildet die Grundlage für die nachgelagerte Resilienzanalyse.
Materialitätsanalyse
Ziel der aufsichtlich geforderten Materialitätsanalyse ist die Identifikation und Bewertung derjenigen ESG-Risiken, die materiellen – also wesentlichen – Einfluss auf die Risikoarten von Banken und Sparkassen haben können. Dabei sind insbesondere die Fristigkeit der Betroffenheit sowie die betroffenen Portfolios, Geschäftsbereiche und Risikoarten zu bestimmen.
Im Rahmen der ESG-Risikoplanung kommt der Materialitätsanalyse eine zentrale Bedeutung zu. Wird ein ESG-Risikotreiber als materiell eingestuft – beispielsweise Sturmereignisse als Treiber des Kreditrisikos im Privat- und Firmenkundengeschäft –, so ist dieser im weiteren Verlauf der Planung angemessen zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Materialitätsanalyse bestimmen damit maßgeblich Umfang, Tiefe und Schwerpunktesetzung der weiteren ESG-Risikoplanung.
Umso wichtiger ist eine methodisch fundierte und regulatorisch angemessene Durchführung der Analyse. Unsere Erfahrung aus Umsetzungsprojekten zeigt, dass die Herausforderung heute häufig nicht mehr in der Durchführung der Materialitätsanalyse selbst liegt, sondern in der Ableitung konkreter Steuerungsimpulse aus ihren Ergebnissen.
Portfolio Alignment (inkl. Ziel-/Abbaupfade)
Erfahrungsgemäß verfügen viele Institute in Deutschland über materielle transitorische Klimarisiken. Besonders betroffen sind dabei Immobilien- und Firmenkundenportfolios, deren Kreditnehmer von steigenden Energiekosten, regulatorischen Anforderungen oder weiteren Transformationsmaßnahmen betroffen sein können. Diese Entwicklungen können sich sowohl auf die Bonität der Kreditnehmer als auch auf die Werthaltigkeit der Sicherheiten auswirken.
Vor diesem Hintergrund gewinnt das Portfolio Alignment zunehmend an Bedeutung. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um eines der wichtigsten Instrumente zur Analyse und Bewertung transitorischer Klimarisiken. Durch die Betrachtung von Energieeffizienzen, Emissionsintensitäten und finanzierten Emissionen erhalten Institute erstmals ein differenziertes Bild darüber, welche Teile ihres Portfolios besonders von den Auswirkungen der Transformation betroffen sein könnten.
Sofern Referenzpfade – beispielsweise auf Basis von CREEM oder des IEA Net Zero Emissions by 2050 Szenarios – herangezogen werden, lassen sich darüber hinaus Ziel- und Abbaupfade ableiten. Institute können dadurch die Entwicklung ihrer Portfolios mit einem definierten Zielzustand vergleichen und konkrete Maßnahmen zur schrittweisen Verringerung ihrer Exponierung gegenüber transitorischen Klimarisiken entwickeln.
Der Nutzen des Portfolio Alignments geht jedoch weit über den Vergleich mit Referenzpfaden hinaus. Bereits die zugrundeliegenden Analysen liefern wertvolle Erkenntnisse für die Bewertung und Prognose transitorischer Klimarisiken. Wir empfehlen daher die Durchführung entsprechender Analysen auch dann, wenn zunächst keine institutsindividuellen Dekarbonisierungsziele oder Referenzpfade definiert wurden.
Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Institute derzeit noch nicht über eine ausreichende Datengrundlage verfügen, um finanzierte Emissionen und Portfolio-Alignment-Kennzahlen belastbar zu ermitteln. Insbesondere im Immobiliengeschäft bestehen häufig noch Datenlücken bei Energieausweisen und Energieeffizienzinformationen. Darüber hinaus wird eine vertiefte Auseinandersetzung mit emissionsintensiven Kundensegmenten zunehmend erforderlich.
Institute sollten daher die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Datengrundlage gezielt auszubauen. Hierzu gehören insbesondere die Schließung von Datenlücken im Immobilienportfolio sowie die systematische Analyse emissionsintensiver Branchen und Kreditnehmer. Die Qualität dieser Daten wird künftig maßgeblich darüber entscheiden, wie belastbar Portfolio-Alignment-Analysen, ESG-Risikobewertungen und darauf aufbauende Steuerungsmaßnahmen ausfallen.
Szenarien: Stresstests und Resilienzanalyse
Bereits seit der 7. MaRisk-Novelle sind ESG-Risiken in den Stresstests der Institute zu berücksichtigen (MaRisk AT 4.3.3). Mit ihrer Hilfe können Banken und Sparkassen die Auswirkungen materieller ESG-Risiken quantifizieren und im Kontext ihrer Risikotragfähigkeit bewerten. Aufgrund der langfristigen Natur von ESG-Risiken wurde dabei bereits die Erwartung formuliert, auch über die üblichen Risikobetrachtungshorizonte hinauszublicken.
Mit Einführung des § 26c KWG wird dieser Aspekt nun weiter konkretisiert. Institute müssen ihre langfristige Resilienz gegenüber ESG-Faktoren über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren beurteilen. Damit rückt die sogenannte Resilienzanalyse in den Fokus. Ziel ist es, die langfristige risikobereinigte Rentabilität des Instituts sowohl im Referenzszenario als auch in adversen Alternativszenarien zu bewerten.
Aufgrund des langen Betrachtungshorizonts, der deutlich über die klassische Kapital- und Mittelfristplanung hinausgeht, sind institutsindividuelle Annahmen zu zukünftigen Entwicklungen erforderlich. Diese unterliegen naturgemäß einer hohen Unsicherheit, bilden jedoch die Grundlage für eine strukturierte und nachvollziehbare Einschätzung langfristiger Entwicklungen. Dabei ist insbesondere auf die Konsistenz mit den Annahmen und Ergebnissen des Portfolio Alignments zu achten.
Für die Ableitung strategischer Implikationen des ESG-Risikoplans jenseits des Horizonts der Kapital- und Mittelfristplanung stellt die Resilienzanalyse das zentrale Instrument dar. Entsprechend unterstreicht die Aufsicht die Bedeutung dieser Methodik für Banken und Sparkassen.
Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Institute zunächst die Grundlagen ihrer ESG-Analysen weiterentwickeln müssen. Insbesondere belastbare Erkenntnisse aus dem Portfolio Alignment sowie eine ausreichende Datenbasis sind wichtige Voraussetzungen, um die Resilienzanalyse mit der erforderlichen Tiefe und Aussagekraft durchführen zu können.
Die ESG-Risikoplanung greift die Erkenntnisse der verschiedenen Analyseverfahren auf und führt diese zu einem konsistenten Gesamtbild für das jeweilige Institut zusammen.
Unternehmensführung und Steuerungskreis (3)
Verantwortlichkeiten / Organisationsstruktur
Die Verantwortung für den angemessenen Umgang mit ESG-Risiken einschließlich der Erstellung und Weiterentwicklung des ESG-Risikoplans liegt bei der Geschäftsleitung. Gleichzeitig ergeben sich aber auch das Aufsichtsorgan (d.h. Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat) entsprechende Plichten. Die Verantwortlichkeiten sind in geeigneter Weise in der Governance des Instituts (bspw. in Geschäftsordnungen) zu verankern.
Operative Aufgaben werden insbesondere durch das Risikocontrolling, die Unternehmensentwicklung sowie die Markt- und Marktfolgebereiche wahrgenommen. Gerade im Kreditprozess kommt diesen Funktionen eine wichtige Rolle zu. Hierfür sind die jeweiligen Rollen, Zuständigkeiten und Stellenprofile klar zu definieren und aufeinander abzustimmen.
In der Praxis empfiehlt sich dabei, bestehende Governance-Strukturen gezielt weiterzuentwickeln, anstatt zusätzliche ESG-spezifische Parallelstrukturen aufzubauen.
Steuerungskreis ESG-Risiken
Die Anforderungen aus KWG und MaRisk machen deutlich, dass ESG-Risiken nicht isoliert betrachtet, sondern systematisch identifiziert, analysiert, bewertet und gesteuert werden müssen. In der Praxis hat sich hierfür der bereits vorgestellte Steuerungskreis ESG-Risiken als geeignetes Ordnungs- und Steuerungsmodell etabliert. Die vier aufeinander aufbauenden Elemente sind in Abbildung 1 dargestellt.

Der Steuerungskreis verdeutlicht die enge Verzahnung der einzelnen Analyse- und Steuerungsinstrumente und folgt damit dem Grundgedanken eines konsistenten Risikomanagements, wie er auch im ICAAP und ILAAP verankert ist. Gleichzeitig stellt er sicher, dass sich Institute auf ihre wesentlichen ESG-Risiken konzentrieren und daraus zielgerichtete Steuerungsimpulse ableiten.
Gerade im Kontext der ESG-Risikoplanung bietet der Steuerungskreis einen praktikablen Rahmen, um die Ergebnisse aus Materialitätsanalyse, Portfolio Alignment, Szenario- und Resilienzanalyse sowie den daraus abgeleiteten Zielen und Maßnahmen in einen nachvollziehbaren Zusammenhang zu bringen. Dadurch können Banken und Sparkassen ihre Ressourcen gezielt auf die materiellen ESG-Risiken ausrichten und unnötige Komplexität vermeiden, ohne Abstriche bei der Qualität ihrer ESG-Steuerung machen zu müssen.
Umsetzungsstrategie sowie Strategie zum Umgang mit Kreditnehmern und Emittenten (4)
Nachdem die Ziele und übergeordneten Steuerungsimpulse abgeleitet und definiert wurden (siehe Abschnitt 1), gilt es, diese im Kerngeschäft der Banken und Sparkassen durch konkrete Maßnahmen zu operationalisieren. Hierfür hat sich bereits heute eine Vielzahl von Ansätzen im Kreditgeschäft und bei den Eigenanlagen etabliert. Diese Ansätze und Maßnahmen können sowohl übergeordnet auf Portfolioebene als auch granular auf Ebene der Kunden bzw. Emittenten erfolgen.
So beschränken einige Institute beispielsweise die Kreditvergabe für Immobilien mit niedrigen Energieeffizienzklassen oder erhöhten physischen Risiken, etwa aufgrund von Starkregen-, Flut- oder Sturmgefährdungen. Noch restriktiver wirken strategisch definierte Ausschlusskriterien für bestimmte Kundengruppen im Kreditgeschäft oder Emittenten im Depot A, deren Geschäftsmodelle aus ESG-Sicht als besonders risikobehaftet eingestuft werden.
Die ESG-Risikoplanung bietet hierbei den Rahmen, um solche Maßnahmen systematisch zu erfassen, zu priorisieren und mit den zuvor definierten Zielen und Steuerungsimpulsen zu verknüpfen. In der Praxis zeigt sich bereits heute ein breites Spektrum an Best Practices, die jedoch stets institutsspezifisch ausgestaltet werden müssen.
Entscheidend ist, dass die gewählten Maßnahmen nicht isoliert betrachtet werden, sondern konsistent in Strategien, Prozesse, Richtlinien und Leitfäden des Instituts eingebettet sind. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Institute hier bereits wichtige Fortschritte erzielt haben, die Verzahnung zwischen Risikoanalyse, Zielsetzung und operativer Umsetzung jedoch häufig noch weiterentwickelt werden kann.
Fazit: Zielgerichteter, konsistenter und nachvollziehbarer Umgang mi ESG-Risiken
Mit dem ESG-Risikoplan rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie Banken und Sparkassen ihre wesentlichen ESG-Risiken langfristig steuern und dokumentieren. Entscheidend ist dabei nicht die Erstellung eines weiteren regulatorischen Dokuments, sondern die konsistente Verknüpfung der zugrundeliegenden Analysen, Ziele, Kennzahlen und Maßnahmen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Herausforderung heute häufig nicht mehr in der Identifikation wesentlicher ESG-Risiken liegt, sondern in der Ableitung konkreter Steuerungsimpulse. Ziele müssen nachvollziehbar aus Materialitätsanalyse, Portfolio Alignment sowie Szenario- und Resilienzanalysen hergeleitet werden. Je konkreter diese Ziele formuliert sind, desto einfacher lassen sie sich durch geeignete Kennzahlen, Etappenziele und Maßnahmen operationalisieren.
Gleichzeitig bleibt Pragmatismus gefragt. Die Datenlage ist in vielen Instituten noch nicht vollständig, sodass Steuerungskennzahlen auf einer angemessenen und belastbaren Datengrundlage aufbauen müssen. Parallel dazu sind bestehende Datenlücken schrittweise zu schließen, um die Aussagekraft der ESG-Steuerung kontinuierlich zu erhöhen. Ergänzend empfiehlt sich die Definition eines ESG-spezifischen Risikoappetits, aus dem sich Zielwerte, Limite und Warnschwellen für die wesentlichen ESG-Kennzahlen ableiten lassen.
Nicht zuletzt müssen die Ergebnisse der ESG-Risikoplanung konsistent in Governance, Strategien, Prozesse und Berichterstattung eingebettet werden. Dies gilt insbesondere für die Abstimmung mit weiteren strategischen Planungsinstrumenten, wie beispielsweise dem extern orientierten Übergangsplan für den Klimaschutz (ESRS E1-1). Nur wenn die verschiedenen Perspektiven (d.h. intern wie extern) auf die Transformation widerspruchsfrei miteinander verbunden werden, entsteht ein belastbares und glaubwürdiges Gesamtbild.
Der ESG-Risikoplan ist damit weniger ein neues Dokument als vielmehr die sichtbare Ausprägung eines funktionierenden ESG-Steuerungskreislaufs. Institute, denen es gelingt, Materialitätsanalyse, Portfolio Alignment, Resilienzanalyse und operative Steuerung in einen konsistenten Zusammenhang zu bringen, schaffen nicht nur die Grundlage für die Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern auch für einen langfristig wirksamen Umgang mit ESG-Risiken.
Erfolgreiche ESG-Risikoplanung
Horn & Company unterstützt Banken, Sparkassen und Verbände bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im ESG-Risikomanagement – von der Materialitätsanalyse über Portfolio Alignment und Resilienzanalyse bis hin zur Entwicklung belastbarer ESG-Risikopläne.
Unsere Experten verbinden regulatorisches Know-how mit umfassender Umsetzungserfahrung aus Instituten und Verbänden und entwickeln gemeinsam mit ihren Kunden pragmatische, proportionale und steuerungsfähige Lösungen. Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Weiterentwicklung Ihres ESG-Risikomanagements und Ihrer ESG-Risikoplanung.



