Anlagestiftungen: Warum das Operating Model über Mandatserhalt entscheidet

VonDr. Dennis Vetterling,Oliver Steiner
Lesedauer: 9 MinutenBanken, Artikel
Zusammenfassung

Anlagestiftungen sind ein bedeutendes Element im Zusammenhang mit der Anlage von Vorsorgegeldern in der Schweiz. Für Asset Manager ergibt sich eine wertvolle Geschäftsopportunität in der Servicierung der Anlagestiftungen in den Bereichen Geschäftsführung, Vermögensverwaltung und Vertrieb. Heute stellen wir jedoch zwei Dinge fest: Auf der Ertragsseite führt steigende Transparenz dazu, dass Anlagestiftungen sich auf dem Markt umschauen und ggf. Mandate neu ausschreiben, was stabil geglaubte Ertragsquellen erodieren lassen kann. 

Betrachten wir es positiv, kann das richtige Setup helfen, neue Ertragsquellen als Empfänger neuer Mandate zu erschliessen. Auf der Governanceseite stellen wir fest, dass ein verstärktes Augenmerk auf die Setups im Spiegel von Verbindungen und Nachvollziehbarkeit von Verantwortlichkeiten gelegt wird. Entsprechend steigen die Anforderungen an die Setups und erfordern ein frühzeitiges Handeln. Wir unterstützen Sie hier gerne mit unserer Expertise bei der Optimierung Ihrer Setups.

0 | Anlagestiftungen: Hintergrund und warum es diese braucht

Unser Vorsorgesystem in der Schweiz basiert auf drei tragenden Säulen: [1.] Staatliche AHV, [2.] berufliche Vorsorge und [3.] private Vorsorge. Im Rahmen der beruflichen Vorsorge verwalten 1292 Pensionskassen gut 1221 Milliarden Franken (Statistik per 2024) [1]. Einen bedeutenden Teil legen die Pensionskassen nicht direkt am Markt, sondern kollektiv über spezielle Anlagegefässe – sogenannte Anlagestiftungen – an. Allein die im Branchenverband KGAST zusammengeschlossenen 49 Mitglieder, welche sich in dem Zusammenhang zu gemeinsamen Standards bekennen, verwalten über 220 Milliarden Schweizer Franken an Vorsorgegeldern [2]. Dies stellt gut ein Sechstel der gesamten Gelder der 2. Säule dar. Entsprechend kommt ihnen eine hohe Bedeutung zu.

Gegenüber klassischen Fonds bieten sie verschiedene Vorteile. Beispielsweise:

  • Sind sie steuerbefreite Gefässe, welche ausschliesslich zur Anlage durch Vorsorgeeinrichtungen bestimmt sind. Entsprechend kostengünstig sind sie für die Anlage
  • Räumen sie den Anlegern umfassende Mitwirkungs-, Informations- und Kontrollrechte ein – ein bedeutendes Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Kollektivanlagen

Die Regulation erfolgt über das BVG (Art. 53g-53k) und die Verordnung über die Anlagestiftungen. Beide Grundlagen machen konkrete Vorgaben zum Setup und konkretisieren u.a. auch Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Parteien – so auch, welche Aufgaben z.B. der Stiftungsrat selbst zu erfüllen hat und welche er delegieren kann. Die Staatliche Aufsicht liegt bei der auf die berufliche Vorsorge spezialisierte Oberausichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) welche u.a. die Statuten, Reglemente und Jahresberichte überprüft. 

1 | Servicierung von Anlagestiftungen – Ein attraktives Mandat mit hoher Verantwortung

Das Erfüllen z.B. der delegierten Geschäftsführung einer Schweizer Anlagestiftung ist für Asset Manager ein wirtschaftlich attraktives Mandat – aber kein gewöhnliches Outsourcing-Verhältnis. Es verbindet Asset-Management-Kompetenz, institutionelle Servicierung und treuhänderische Verantwortung für Vorsorgevermögen.

Im Spiegel der aktuellen Entwicklungen heisst es nun die Optimierung der aktuellen Setups anzugehen und so ein potenzielles Wegbrechen von Ertragsquellen zu verhindern bzw. durch attraktive Angebote ggf. sogar auszuweiten. Ferner gilt es im Rahmen der Optimierung frühzeitig einen Governance-standard zu berücksichtigen, welcher zukunftsfähig ausgestaltet ist.

Wir begleiten Asset Manager in der Schweiz dabei, ihre Setups zur Erfüllung von delegierten Mandaten von Anlagestiftungen zu optimieren. Hierbei helfen uns unsere langjährige Erfahrung im Schwerpunktbereich Asset Management (Deutsch: Vermögensverwaltung) sowie tiefgreifende Einblicke in den Markt der Anlagestiftungen.

Die Relevanz von Anlagestiftungen auf dem Schweizer Asset Management Markt ist erheblich. Eingangs haben wir bereits beschrieben, dass gut ein Sechstel allein der Gelder der 2. Säule durch die Mitglieder der KGAST verwaltet wird.  Im Zusammenhang mit der weiter steigenden Bedeutung der Vorsorge aus der zweiten und dritten Säule, sehen wir auch in Zukunft eine steigende Bedeutung für spezialisierte Anlagegefässe für Pensionskassen, wie sie Anlagestiftungen darstellen.

Damit ist die Anlagestiftung nicht nur ein relevantes institutionelles Kundensegment, sondern ein zentraler Bestandteil der Schweizer Vorsorgearchitektur. Für Asset Manager ist das Mandat entsprechend attraktiv: Es schafft stabile institutionelle Beziehungen, planbare Service- und Managementerlöse sowie Zugang zu anspruchsvollen Anlegern. Gleichzeitig steigt mit der Nähe zur Stiftung die Erwartung an Professionalität, Transparenz und Governance-Disziplin.

Im Stiftungskonstrukt verbleibt die oberste operative Verantwortung beim Stiftungsrat. Eine Tatsache, welche im Rahmen der Servicierung zu bedenken ist. Die ASV verlangt unter anderem eine angemessene Betriebsorganisation, eine der Grösse und Komplexität der Anlagestiftung angemessene interne Kontrolle, die ausreichende Kontrolle der mit übertragenen Aufgaben betrauten Personen sowie die Unabhängigkeit der Kontrollorgane. In der Praxis lassen sich die delegierbaren Leistungen welche der Stiftungsrat entsprechend weitergibt meist in drei Blöcke strukturieren: Geschäftsführung, Asset Management und Vertrieb. Häufig werden mehrere dieser Rollen durch einen Asset Manager wahrgenommen – das ist effizient, funktioniert jedoch nur im Zusammenspiel mit einer klaren Governancestruktur zur Regelung der Verantwortlichkeiten und zur Sicherstellung einer entsprechenden Unabhängigkeit der Stiftung vom Asset Manager.

Für Asset Manager entsteht daraus eine klare Managementaufgabe: Wer Anlagestiftungen serviciert, verkauft nicht nur Anlagekompetenz. Er liefert ein Operating Model, das regulatorisch belastbar, marktüblich, effizient und für den Stiftungsrat verteidigungsfähig sein muss.

Bei der Unterstützung zur Erzeugung von optimierten Setups können wir von Horn & Company auf unsere Expertise im Asset Management bauen. Weiter haben wir den Markt an Delegationen in der Schweiz genauer analysiert und bringen unsere Erkenntnisse zu den aktuellen Delegations-Setups mit ein.

2 | Marktstandard wird zum Mandatsrisiko

Viele historisch gewachsene Setups sind funktional, aber nicht zwingend zukunftsfähig. Die Anforderungen an Transparenz, Kostenkontrolle, Governance, Rollenabgrenzung und Nachweisfähigkeit steigen. Parallel wächst bei Anlagestiftungen die Bereitschaft, einzelne Leistungsblöcke — etwa Teile der Geschäftsführung (Administration, Buchhaltung, etc.), Vertrieb oder Asset Management, neu zu benchmarken oder auszuschreiben.

Der konkrete Handlungsdruck für Asset Manager, welche delegierte Leistungen erfüllen, entsteht aus drei Richtungen:

  1. Steigende Vergleichbarkeit. Anlagestiftungen und ihre Stiftungsräte können Leistungen heute granularer bewerten: Service Level, Kosten, Reportingqualität, regulatorische Dokumentation, Effizienz der Gremienarbeit, Qualität der Anlegerkommunikation und Robustheit der Kontrollmechanismen. Möglichkeiten zur besseren Auswertung gibt es heute viele. Dazu nehmen wir eine steigende Tendenz bei Ausschreibungen mit klaren Auswertungsframeworks wahr. Das Mandat wird damit nicht mehr nur über Anlageperformance oder langjährige Beziehung verteidigt, sondern über die Gesamtqualität des Servicemodells.
  2. Verschärfte Regulatorik führt zu erhöhter Governance-Erwartung an die Strukturen. Die relevanten Grundlagen finden sich in Art. 53g–53k BVG; gestützt auf Art. 53k BVG hat der Bundesrat die ASV erlassen. Die ASV regelt die Aufgabenübertragung ausdrücklich: Übertragene Aufgaben müssen schriftlich vereinbart sein; weiterübertragene Aufgaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung des Stiftungsrats; Stiftung und Revisionsstelle müssen die übertragenen Aufgaben weiterhin kontrollieren beziehungsweise prüfen können. Im Zusammenhang mit einer Verschärfung im Zusammenhang mit der Optimierung zentraler Risiken im System von Vorsorgeeinrichtungen [3] sehen wir auch die erhöhte Notwendigkeit zur Aufmerksamkeit bei Anlagestiftungen.
  3. Interessenkonflikte sind strukturell mitzudenken und zu explizieren. Nach ASV dürfen Personen, die mit der Verwaltung oder Vermögensverwaltung der Anlagestiftung betraut sind, nicht in den Stiftungsrat gewählt werden; wird die Geschäftsführung an Dritte übertragen, dürfen diese nicht im Stiftungsrat vertreten sein. Das ist mehr als eine formale Unvereinbarkeitsregel. Es zeigt, dass die Trennung von Verantwortung, Ausführung und Kontrolle im Operating Model sichtbar verankert sein muss. Eine etwas andere Perspektive unterstützt die Weisung 1/2026 der OAK BV zu Geschäften mit Nahestehenden. Wenn auch (noch) nicht direkt auf Anlagestiftungen applizierbar, so nehmen wir doch eine verschärfte Tendenz zu einer objektiven Analyse von Geschäften mit Nahestehenden wahr.

Für Asset Manager ist das ein unmittelbares Mandatsrisiko. Ein nicht marktübliches Setup kann beim nächsten Review, bei einer Ausschreibung oder in der Stiftungsratsdiskussion zum Nachteil werden — selbst wenn die operative Leistung im Tagesgeschäft funktioniert. Insbesondere Rollen und Schnittstellen müssen konkret, nachvollziehbar sein und einen sauberen Rahmen für die Stiftungsarbeit bieten.

Die zentrale Frage lautet daher nicht: „Funktioniert das aktuelle Setup?“

Ausschlaggebende zentrale Fragestellungen umfassen vielmehr Themenstellungen im Spiegel eines Standhaltens in etwaigen Marktvergleichen oder der Möglichkeit aus solchen zu lernen und aktiv Optimierungen aus Sicht eines Asset Managers einzubringen.

Die drei Kerneinflüsse geben den Anstoss dazu, dass Sie die Optimierung der aktuellen Strukturen zur Servicierung von Anlagestiftungen gestalten sollten. Im Zielbild entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein Zielbild, welches benchmark-fähig ist und entsprechend eine gesteigerte Zukunftsfähigkeit hat.

3 | Zielbild: ein benchmark-fähiges Operating Model

Wir unterstützen Asset Manager dabei, ihr Operating Model für die Servicierung von Anlagestiftungen gezielt weiterzuentwickeln — insbesondere dort, wo Geschäftsführung, Asset Management und Vertrieb eng verzahnt sind. Ziel ist ein Target Operating Model, das vier Anforderungen gleichzeitig erfüllt:

  • Marktüblich
  • Effizient
  • Aufsichtsrobust
  • für den Stiftungsrat nachvollziehbar

So ermöglichen wir direkt zwei Perspektiven gleichzeitig zu optimieren: Auf der einen Seite ermöglichen wir es Ihnen als Asset Manager Ihr Setup zu optimieren und entsprechende Potenziale zu heben. Auf der anderen Seite ermöglichen wir es dadurch auch den Anlagestiftungen ein «State-of-the-art» Setup als Service-Angebot zu erhalten.

1. Ist-Aufnahme der delegierten Aufgaben

Zunächst wird das bestehende Operating Model entlang der relevanten Leistungsblöcke analysiert. Im Fokus stehen beispielsweise Prozesse, Rollen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen.

Leitfragen sind unter anderem:

  • Welche Aufgaben werden heute durch den Asset Manager, die Stiftung, externe Dienstleister oder verbundene Einheiten wahrgenommen?
  • Welche Aktivitäten sind formal delegiert, welche haben sich faktisch entwickelt?
  • Wo bestehen Doppelrollen oder potenzielle Interessenkonflikte innerhalb der Asset Management Organisation?
  • Welche Kontrollen sind dokumentiert und welche beruhen primär auf gelebter Praxis?
  • Welche Leistungen sind für den Stiftungsrat transparent steuerbar?

2. Benchmarking gegen Marktstandard

Im zweiten Schritt wird das aktuelle Modell gegen eine definierte Peer-Group gespiegelt. Die Vergleichsgruppe sollte nicht generisch gewählt werden, sondern zur Zielpositionierung passen: Grösse der Anlagestiftung, Anlageklassen, Komplexität der Anlagegruppen, Anzahl Anleger, Vertriebsmodell, Grad der Auslagerung und strategischer Anspruch.

 Benchmark-Dimensionen sind im Zusammenhang mit der delegierten Geschäftsführung insbesondere:

  • Governance- und Führungsstrukturen
  • Zugangsmanagement von Investoren
  • Transaktions- und Bewertungsmanagement
  • Steuerung & Kontrolle

Das Ergebnis ist kein abstrakter Marktvergleich, sondern eine konkrete Abweichungsanalyse: Wo ist das Setup führend, wo marktüblich, wo angreifbar?

Schauen wir beispielsweise auf die aktuelle Situation bei grossen Schweizer Anlagestiftungen aus unserer Datenbank, stellen wir im Zusammenhang mit der delegierten Geschäftsführung eine klare Tendenz dahingehend fest, dass viele Aspekte auch bei dem Delegaten, i.e., dem Asset Manager, in einer integrierten Organisation abgebildet werden. Dies bedeutet, dass diejenigen, welche dieses Mandat erfüllen dies integriert in ihre Gesamtorganisation tun und hierzu nicht hauptsächlich ein dediziertes eigenes Team nutzen. Aus unserer Sicht ergibt dies auch viel Sinn, da so eine Skalierbarkeit sichergestellt werden kann und die häufig tiefgreifenden Fähigkeiten beim Asset Manager genutzt werden können. Insbesondere im Spiegel von komplexen Themenstellungen wir der Abwicklung von Buchungen oder aber dem Management von Kapitalflüssen bietet es sich nicht nur aus Kosten- sondern auch auf Governancegesichtspunkten an, wenn dies im Rahmen einer eingespielten Organisation durchgeführt wird, welche ihre Robustheit durch das skalierte Umsetzen unter Beweis stellen kann.

Was man jedoch nicht vernachlässigen darf - und so sind aus unserer Sicht auch die entsprechenden Daten unseres Marktüberblicks zu interpretieren - ist, dass ein solches integriertes Setup nur im Rahmen einer sauberen Governance funktioniert. Im Rahmen der Erfüllung der delegierten Geschäftsführung darf es zu keiner Übervorteilung z.B. der Anlageprodukte eines bestimmten nahestehenden Asset Managers kommen, insbesondere dann, wenn dieser auch eben die Geschäftsführung innehat.

3. Target Operating Model und Optimierungsplan

Auf Basis der Abweichungsanalyse wird ein Zielbild entwickelt. Dieses definiert, welche Aufgaben künftig wo verankert werden, wie Verantwortlichkeiten geschnitten sind, welche Kontrollen nachgewiesen werden, welche Gremieninformationen benötigt werden und wie die Zusammenarbeit zwischen Stiftung und Asset Manager effizient gesteuert wird.

Der Optimierungsplan priorisiert Massnahmen nach Wirkung, Umsetzbarkeit und Mandatsrelevanz. Typische Massnahmen sind:

  • Schärfung der Rollen- und Kompetenzordnung
  • Überarbeitung von Delegations- und Service-Level-Vereinbarungen
  • Einführung klarer Kontroll- und Reportingpunkten
  • Standardisierung von Stiftungsrats- und Anlegerunterlagen
  • Klärung von Eskalations- und Stellvertretungsregeln
  • Entflechtung oder transparente Steuerung potenzieller Interessenkonflikte

Dabei ist entscheidend, die Transformation nicht nur prozessual zu denken. Ein neues Zielbild verändert Verantwortlichkeiten, Routinen und Erwartungshaltungen. Die betroffenen Personen — beim Asset Manager, bei der Stiftung und bei externen Dienstleistern — müssen daher früh eingebunden werden.

4. Umsetzungsbegleitung mit der Anlagestiftung

Ein Operating Model kann nur dann dauerhaft wirken, wenn es von der Anlagestiftung mitgetragen wird. Deshalb sollte das Zielbild nicht isoliert durch den Asset Manager entwickelt werden, sondern im strukturierten Austausch mit dem Stiftungsrat konkretisiert werden.

Aus unserer Erfahrung ist Akzeptanz dort am höchsten, wo der Asset Manager nicht defensiv auf regulatorische Anforderungen reagiert, sondern proaktiv ein professionelles, transparentes und marktstandardbasiertes Servicemodell anbietet. 

4 | Fazit — Operating-Model-Qualität wird zum Differenzierungsfaktor

Anlagestiftungen verwalten eine bedeutende Summe an Vorsorgegelder und tragen eine hohe Verantwortung gegenüber Anlegern, Destinatären und dem Schweizer Vorsorgesystem. Für Asset Manager ist die Servicierung dieses Segments wirtschaftlich attraktiv — aber nur dann nachhaltig, wenn das Operating Model der Verantwortung des Mandats entspricht.

Die regelmässige Überprüfung des Setups ist daher kein administrativer Hygieneprozess. Sie ist ein strategischer Baustein für Mandatserhalt, Wachstum und Vertrauenssicherung.

Asset Manager, die ihre Rolle gegenüber Anlagestiftungen professionell weiterentwickeln, schaffen einen doppelten Vorteil: Sie reduzieren Governance- und Ausschreibungsrisiken und erhöhen gleichzeitig die Qualität der Zusammenarbeit mit der Stiftung. Genau darin liegt die Chance: Ein belastbares Operating Model wird vom Kostenfaktor zum Differenzierungsmerkmal.

Wir bringen insbesondere drei Aspekte, welche für den Erfolg im Spiegel von Anlagestiftungen aus unserer Sicht entscheidend sind in entsprechende Projekte mit ein – Eine vertiefte Marktkenntnis zu Anlagestiftungen, Ausgewiesene Expertise im Asset Management sowie ein erfahrenes Team zum Zusammenbringen der Stakeholderinteressen.

Falls für Sie Einblicke in unser Vorgehen oder unseren Blick auf dem Markt der Anlagestiftungen in der Schweiz bzw. die Delegations-Setups spannend sind, so lassen Sie uns gerne dazu in den Austausch gehen.

 Quellen

Disclaimer: Wie in vielen aktuellen Studienvorhaben wurde auch für diese Unterlage KI selektiv zur Unterstützung genutzt.

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