Auswirkungen der bilanziellen Behandlung auf die Vermarktung von ESG-linked Loans in der EU

VonDr. Constantin Muranaka,Dr. Matthias Sattler
Banken, Artikel

In den vergangenen Jahren hat sich der Markt für ESG-linked Loans deutlich entwickelt. Laut Daten von Bloomberg Intelligence erreichte das globale Emissionsvolumen ESG-gebundener Kredite im Jahr 2023 rund 570 Mrd. USD – nach nur 70 Mrd. USD im Jahr 2018. In Europa entfällt ein erheblicher Anteil auf den deutschsprachigen Raum, wobei insbesondere Unternehmen aus Industrie, Energieversorgung und Bauwirtschaft ESG-linked Kreditlinien zur Umsetzung von Transformationsmaßnahmen nutzen. Laut einem aktuellen ESG-Strategiebericht der Deutschen Bank belief sich das ESG-linked Kreditvolumen in der Region EMEA im Jahr 2023 auf rund 448 Mrd. EUR, was etwa 49 % des globalen Marktvolumens ausmacht (Quelle: Deutsche Bank Investor Relations, ESG Strategy Report, Juni 2024).

Diese Finanzierungsform bietet Kreditnehmern Anreize zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsperformance und dient Kreditgebern als Instrument zur strategischen Steuerung von ESG-Risiken.

IFRS-Änderungen schaffen neue Spielräume für nachhaltige Finanzierungen

Aus Sicht der IFRS-Bilanzierung waren solche Strukturen jedoch bislang mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Zentral war die Frage, ob diese ESG-abhängigen Zinsanpassungen die Voraussetzungen für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfüllen. Nach IFRS 9 müssen Zahlungsströme eines Instruments den sogenannten SPPI-Test bestehen ("solely payments of principal and interest"), damit eine Bilanzierung zu amortized cost zulässig ist. ESG-Zinsmechaniken galten dabei häufig als "nicht rein zahlungsstrombasiert" und fielen damit unter die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über die GuV (FVPL).

Bemerkenswert ist zudem, dass diese Bilanzierungsthematik auch für Banken mit HGB-Einzelabschlüssen eine Rolle spielt – insbesondere dann, wenn ihre Kunden IFRS-bilanzieren. Für IFRS-bilanzierende Unternehmen bedeutete eine FVPL-Bewertung auf der Passivseite (nach IFRS 9.4.2.1 i. V. m. B4.3.8), dass ESG-linked Loans in der Bilanz zu Marktwerten erfasst werden mussten. Dies führte zu Volatilität im Finanzergebnis und löste häufig Bedenken in Bezug auf Transparenz, Prognostizierbarkeit und Ergebnisstabilität aus. Insofern beeinflussen die IFRS-Regeln indirekt auch die Produktgestaltung und Platzierbarkeit nachhaltiger Finanzierungen in Deutschland, selbst wenn die Bank selbst nicht nach IFRS bilanziert. Die Folge: ESG-linked Loans wurden trotz ihres inhaltlichen Mehrwerts bilanziell als problematisch wahrgenommen – und oft vermieden.

Besonders betroffen waren dabei größere Mittelständler und kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zwar nach IFRS bilanzieren, intern jedoch oft eine konservative Finanzberichterstattung anstreben – etwa Familienunternehmen in Konzernstruktur, kommunale Beteiligungsgesellschaften, Versorger oder börsennotierte Industrieunternehmen mit hohem Fokus auf Planstabilität. Diese Unternehmen legen großen Wert auf ein stabiles Finanzergebnis, um etwa Dividendenpolitik, Covenants oder Analystenerwartungen nicht durch Bewertungsschwankungen zu gefährden.

Mit der EU-Verordnung (EU) 2025/1331 vom 9. Juli 2025 wurden Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen resultieren aus dem Bestreben des IASB, der steigenden Relevanz von ESG-Faktoren in Finanzierungsverträgen Rechnung zu tragen, ohne bilanzielle Nachteile für solche Strukturen entstehen zu lassen. Sie greifen Klarstellungen aus dem IASB Amendment von 2023 auf und konkretisieren den Umgang mit ESG-bezogenen vertraglichen Zahlungsströmen.

Horn & Company unterstützt Sie gerne dabei, dieses Potential auszuschöpfen. Mit unserer Erfahrung in den Themenbereichen Finance/Accounting sowie ESG- und Transformationsfinanzierungen begleiten wir Banken und Sparkassen beim Aufsatz neuer nachhaltiger Kreditprodukte. Erfahren Sie mehr dazu in unserem ausführlichen Whitepaper.

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