Das Vorsorgedepot: Warum die Reform für Lebensversicherer mehr ist als eine Produktanpassung

VonChristof Wagner,Dr. Jan Peter Schmütsch,Christopher Zaage
Lesedauer: 3 MinutenVersicherungen, Artikel

Mit dem am 27. März 2026 beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz wird die geförderte private Altersvorsorge ab 2027 neu kalibriert. Kernelemente sind ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie, ein Standarddepot mit maximal 1 Prozent Effektivkosten, flexiblere Auszahlungsoptionen bis mindestens zum 85. Lebensjahr, über die Ansparphase verteilte Abschlusskosten sowie eine einfachere, beitragsproportionale Förderung.

Nach den Änderungen des Finanzausschusses steigt die Grundzulage auf bis zu 540 Euro; die Kinderzulage beträgt 100 Prozent der Beiträge bis maximal 300 Euro je Kind. Neu ist außerdem die Einbeziehung von Selbstständigen und die Option eines Standarddepots in öffentlicher Trägerschaft. Die Reform adressiert ein reales Marktproblem: Ende 2024 gab es nur rund 15 Millionen private Altersvorsorgeverträge, während die Zahl der Personen im Rentenalter weiter steigt. Für Lebensversicherer ist das Vorsorgedepot deshalb kein Zusatzprodukt, sondern der Startpunkt für eine neue Rollenverteilung entlang von Ansparung, Beratung, Asset Management und Auszahlungsphase.

Wichtige Kennzahlen zur Altersvorsorgereform
  • 15 Mio. private Altersvorsorgeverträge Ende 2024 (Bundestag 21/4996)
  • 1 % max. Effektivkosten im Standarddepot (Bundestag 21/4996)
  • 16,7 Mio. Personen im Rentenalter ab 67 Jahren in 2024 (Destatis)
  • 84,3 Mio. Verträge in Lebensversicherung, Pensionskassen und -fonds (GDV 2025)

Welche Auswirkungen hat die Reform auf das Produktportfolio?

Der Markt zerfällt künftig in vier Angebotslogiken: das Standarddepot als Preis- und Vergleichsanker, kuratierte chancenorientierte Depotmodelle, Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Mindestsicherung sowie Auszahlungs- und Verrentungslösungen. Gleichzeitig weitet sich das Wettbewerbsfeld aus: Neben Lebensversicherern können auch Kreditinstitute, Bausparkassen, externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapierinstitute und perspektivisch ein öffentlicher Träger relevante Rollen übernehmen.

Die strategische Frage lautet damit nicht, ob ein Depot angeboten wird, sondern an welcher Stelle der Wertschöpfung differenziert werden soll. Das eigentliche „right to win“ der Versicherer liegt weniger im ungebündelten Massenprodukt als in beratenen Segmenten und in der Auszahlungsphase: Ruhestandsplanung, Langlebigkeitsmanagement, biometrische Ergänzungen und der Übergang vom Depot in lebenslange Leistungen. Das ist umso relevanter, weil das Riester-Neugeschäft der Lebensversicherer 2024 auf nur 30 Tsd. Verträge gefallen ist. 

Welche Anforderungen stellen sich an die Kostenstruktur – auch mit Blick auf die Wohlverhaltensaufsicht?

Die Reform macht Kostenführerschaft vom Nice-to-have zur Eintrittsvoraussetzung. Beim Standarddepot liegt der Kostendeckel künftig bei 1 Prozent Effektivkosten. Abschluss- und Vertriebskosten sind gleichmäßig über die Ansparphase zu verteilen; beim Anbieterwechsel dürfen auf das bereits geförderte übertragene Kapital keine erneuten Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Für den zusätzlichen Übertragungsaufwand ist lediglich eine Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro vorgesehen.

Parallel steigt der aufsichtsseitige Druck. Die BaFin prüft kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte gezielt dort, wo Effektivkosten im Branchenvergleich sehr hoch sind oder Vermittleraufwendungen auffällig ausfallen. Für Versicherer bedeutet das: Standarddepot-Ökonomie braucht Plattformkosten, Straight-through-Prozesse, digitale Aktivierung und reduzierte Servicekosten. Beratungsintensive Angebote brauchen dagegen eine klar nachweisbare Value-for-Money-Logik – inklusive Vergütung, Zielmarkt und Renditeerwartung nach Kosten und Inflation.

Welche Fähigkeiten – insbesondere im Asset Management – werden benötigt?

Die Reform verschiebt den Kompetenzbedarf von klassischem General-Account-Management hin zu einem Retail-Investment-Operating-Model. Für Altersvorsorgedepots werden nun alle im Inland an Kleinanleger vertriebenen OGAW-Fonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren; europäisch regulierte Publikumsfonds) zugelassen, sofern sie im PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products )-Basisinformationsblatt höchstens in Risikoklasse 5 eingestuft sind; zudem werden offene Publikums-AIF zugelassen. Für Standarddepots kommen konkrete De-Risking-Vorgaben hinzu: Der Anteil der risikoreicheren OGAW darf fünf Jahre vor Auszahlungsbeginn höchstens 50 Prozent und zwei Jahre vor Auszahlungsbeginn höchstens 30 Prozent des gebildeten Kapitals betragen.

Gewonnen wird damit über Fähigkeiten in Modellportfolios, Fondsselektion, Rebalancing, Look-through-Kostenmessung, PRIIPs-kompatibler Kundeninformation und nahtlosem Wechsel in Auszahlungsprodukte. Die Ausgangsbasis ist stark – die Branche verwaltete Ende 2024 insgesamt 84,3 Mio. Verträge und 1.076 Mrd. Euro Kapitalanlagen – aber die relevante Frage lautet nicht, ob Versicherer Kapitalanlage können, sondern ob sie Retail-Asset-Management kostengünstig, digital und vertrieblich anschlussfähig skalieren können.

Was jetzt getan werden muss

Analysen

Innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen braucht es ein belastbares Where-to-play/How-to-win-Bild: Marktpotenzial nach Segmenten, Wirtschaftlichkeit unter dem 1,0-Prozent-Kostendeckel, Migrationswirkungen auf den Bestand, Partner- versus Build-Optionen im Asset Management und ein Szenario für ein öffentliches Standarddepot.

Vertrieb

Die Vertriebsarchitektur ist konsequent zu trennen: digitales Standarddepot für das Massensegment, beratete Vorsorge mit klarem Mehrwert in Ruhestandsplanung, Biometrie und Decumulation für anspruchsvollere Kundensegmente. Dazu gehören neue Vergütungsmodelle, Schulungen und eine vereinfachte Kundenreise.

Bestand

Der Riester-Bestand sollte nicht länger passiv verwaltet, sondern aktiv gesteuert werden. Im Fokus stehen eine konsequente Senkung der Verwaltungskosten, eine gezielte Segmentierung nach Profitabilität sowie die Prüfung von Wechsel- oder Umschichtungsangeboten in neue, kapitalmarktorientierte Produkte.

Entscheidungen

Bis Sommer 2026 sollten drei Entscheidungen fallen: aktive oder selektive Teilnahme am Standarddepot, Build/Buy/Partner-Modell im Asset Management und die Zielrolle in der Auszahlungsphase. Das Vorsorgedepot ist eine gemeinsame Entscheidung von CEO, CFO, CIO und Vertrieb – nicht nur ein Produktprojekt.

Versicherer, die jetzt nur ein Depot aufsetzen, werden 2027 compliant sein. Gewinnen werden jedoch jene Häuser, die das Vorsorgedepot als Geschäftsmodellentscheidung behandeln.

Bereit, den nächsten Schritt zu gehen?

Ob erste Gedanken oder konkrete Pläne – wir hören zu, fragen nach und entwickeln gemeinsam weiter. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und wie wir Sie unterstützen können.

Quellen
  • Deutscher Bundestag, BT-Drucksache 21/4996, Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Altersvorsorgereformgesetz, 25.03.2026; Bundestag, „Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot“, 27.03.2026.
  • Statistisches Bundesamt (Destatis), Themenseite „Rente“, Abruf März 2026.
  • GDV, „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2025“ sowie Statistikseite „Lebensversicherung in Zahlen“, Redaktionsschluss 07.05.2025 / Abruf 2026.
  • GDV, Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2025, Statistik „Bestand und Neuzugang an Riester-Verträgen“; 2024 rund 30,4 Tsd. Neuabschlüsse. 
  • BaFin, Pressemitteilung „BaFin veröffentlicht Merkblatt zu kapitalbildenden Lebensversicherungen“, 08.05.2023.

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