CO2-neutrale Fabrik und Kreislaufwirtschaft

VonDr.-Ing. Marc Heinisch
Lesedauer: 1 MinuteIndustriegüter, Artikel

Die europäische Kommission hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Klimaerwärmung abzuschwächen. Dabei ist das EU-Emissionshandelssystem das wichtigste Instrument.

Das System deckt rund 40 % der EU-weiten Emissionen ab und erfasst mehr als 10.000 Unternehmen (aus Strom-/ Wärmeerzeugung, Raffinerien, Stahl-, Zement-, Glas- und Papierproduktion). Weitere Bereiche werden schrittweise integriert, u.a. Gebäude, Straßenverkehr und Kraftstoffe.

Der Kostendruck auf die Unternehmen wird zunehmen, die kostenlosen CO2-Zertifikate werden schrittweise abgeschafft, die handelbaren Zertifikatsmengen werden kontinuierlich reduziert. Die Zertifikatspreise sind bisher über das Emissionshandelssystem (nEHS) geregelt. Ab 2027 erfolgt der Übergang zu einer freien Preisbildung im Emissionshandel, es werden Preissteigerungen von rund 75 % bis 2027 erwartet.

Parallel werden durch den Carbon Border Adjustment Mechanism in die EU eingeführte energieintensive Produkte bepreist, um die Verlagerung der CO2-Emissionen zu verhindern.

Weitere regulatorische Eingriffe durch beispielsweise die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) oder auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangen von immer mehr Unternehmen einen Bericht über ihre Aktivitäten zur Emissionsreduzierung abzulegen. Bei Verstößen werden mittlerweile auch umsatzabhängige Strafen erhoben.

Für Unternehmen ist es sinnvoll so früh wie möglich eine Analyse durchzuführen, Risiken zu erkennen und CO2-Reduktionsmaßnahmen zu definieren. Nur so können sie den Anforderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen gerecht werden und ihre Position auf dem Markt stärken.

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