LKSG und EU CSDDD - Sind Sie bereit für Lieferkettentransparenz?

VonDr. Dirk D. Müller
Industriegüter, Sustainability & ESG, Whitepaper

Am 22. Dezember 2020 wurde es vom Bundestag beschlossen und trat am 1. Januar diesen Jahres in Kraft: die Rede ist vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG.

Was bedeutet das? Es verpflichtet deutsche Unternehmen ab einer bestimmten Größe, die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich und in Lieferketten sicherzustellen. Damit wurde ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiges und sozial-verantwortliches Handeln getan.

Konkret bedeutet dies, dass betroffene Unternehmen eine Reihe von Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungs- und Lieferkette erfüllen müssen. Eine zentrale Sorgfaltspflicht ist die Risikoanalyse. Diese wird durchgeführt, um potentielle Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in Lieferketten zu identifizieren. Falls Risiken bezüglich menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten festgestellt werden, müssen Maßnahmen zur Minimierung ergriffen werden.

Unterstützung bei der Umsetzung des LkSG

Der Gesetzgeber, konkret das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), macht nun ernst und sendet erste Anfragen zur Rechtskonformität an Unternehmen. Erste Berichte müssen im Juni 2024 eingereicht werden. Die EU Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (EU CSDDD) lässt nicht lange auf sich warten, und die EU Corporate Sustainability Reporting Richtlinie (EU CSRD) erfordert jetzt schon immense Datenvorbereitungen im Rahmen des European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Für Unternehmen bietet sich damit jedoch nun die Chance, nicht nur den regulatorische Anforderungen zu entsprechen, sondern im Zuge dieses Prozesses gleichzeitig enorme Upside-Potenziale zu nutzen.

H&C ad-hoc Reifegradprüfung

Um Handlungsfelder der Rechtskonformität systematisch und priorisiert abzuleiten, unterstützt Horn & Company mit einer ad-hoc Reifegradprüfung. Denn wir wissen, dass es manchmal schwierig ist, auf schnell wechselnde gesetzliche Anforderungen zu reagieren. Wir helfen Unternehmen bei der Priorisierung von Handlungsfeldern und der lückenlosen Implementierung der Anforderungen des Gesetzes.

Wir begleiten operativ bei jedem Schritt der Umsetzung, um sicherzustellen, dass auch das Kernstück des Gesetzes „Respekt für Menschenrechte und „Schutz der Umwelt“ tiefgreifend in der Organisation kommuniziert wird. So nutzen Unternehmen nicht nur die Chance von Due Diligence-Multiplikatoren, sondern können auch eine Zusatzrendite aus der LkSG-Implementierung gewinnen.

Nachhaltigkeit ganzheitlich betrachten

In unserem Nachhaltigkeits-Leistungsportfolio bieten wir Unternehmen Hilfestellungen bei der Nachhaltigkeitstransformation. 

  • Strategien für Nachhaltigkeitswirkung: Wir helfen bei der Entwicklung und Umsetzung von ESG-Strategien mit klaren Zielen, die unter anderem mit den UN SDGs und ESG-Anforderungen verknüpft sind. Dabei unterstützen wir Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle nachhaltig zu verändern.
  • Verankerung der Nachhaltigkeit: Wir schaffen langfristige Stakeholder-Werte durch die Integration von Nachhaltigkeit in unternehmerische Prozesse, Rollen und der Aufbauorganisation. Dies umfasst die ökologischen, sozialen und Governance-Dimensionen.
  • Rechtskonformität & Resilienz: Wir stellen mit unseren Kunden sicher, dass regulatorische Anforderungen erfüllt sind. Unternehmerische Sorgfaltspflichten werden gewahrt und Risiken erkannt, angemessen adressiert und wirkungsvoll minimiert.
  • Insights für bessere Entscheidungsfindung: Wir ermöglichen unseren Kunden datenbasierte Erkenntnisse, auf deren Grundlage sie und ihre Stakeholder fundierte Entscheidungen treffen können. Dies unterstützt die Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Rahmen ihrer ESG-Agenda.

Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Corporate Sustainability inklusive Sorgfaltspflichten ganzheitlich zu implementieren. Nutzen Sie die Chancen einer tiefgreifenden Transformation für Ihr Unternehmen.

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